Informationen
zur Photovoltaik Allgemeine Informationen über Photovoltaik
(PV) Die Sonne als Energiequelle
Eine Photovoltaikanlage, was ist
das ? Umweltbewusst!
Die Grundlage: Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Einspeisevergütung
Allgemeine Informationen über Photovoltaik Unter
Photovoltaik versteht man die direkte
Umwandlung von Sonnenenergie, in elektrische
Energie. Sie wird zur Stromerzeugung
eingesetzt und findet Anwendung auf Dachflächen, bei
Parkscheinautomaten, in Taschenrechnern oder auf
Freiflächen. Der Name setzt sich aus den Bestandteilen Photos
– das griechische Wort für Licht – und Volta
– nach Alessandro Volta, einem Pionier der
Elektrotechnik –
zusammen. Die Photovoltaik gilt als Teilbereich der umfassenderen
Solartechnik, die auch andere technische Nutzungen der Sonnenenergie
einschließt.
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Die Sonne als Energiequelle
Die Sonne liefert kostenlos Energie, die nutzbar gemacht
werden kann. Trotz der scheinbar ungünstigen Bedingungen in Deutschland
genügen theoretisch etwa 2 Prozent der Gesamtfläche
Deutschlands um die derzeit benötigte
elektrische Energie zu produzieren. Die Sonneneinstrahlung in
Deutschland ist aus der Deutschlandkarte
ersichtlich, bei uns in Bayern liegt sie bei ca. 1.100
kWh pro qm im Jahr. Das
entspricht bei einem normalen Einfamilienhaus ca. 70.000 kWh
Energieeinstrahlung.
Jeder Haushalt bekommt also
eine beachtliche Menge an Energie kostenlos ins Haus geliefert.
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Eine Photovoltaikanlage, was ist das?
Die als Licht und Wärme auf die Erde auftreffende Menge an
Sonnenenergie beträgt jährlich 1,5 · 1018 kWh;
dies ist zigtausendfach mehr als die gesamte Menscheit im Jahr
benötigt. Die Lichtenergie kann aufgefangen und teilweise in
Elektrizität umgewandelt werden, ohne dass Nebenprodukte wie Abgase (Kohlendioxid) entstehen.
Bei der Umwandlung wird der photoelektrische Effekt ausgenutzt. Die
Energiewandlung findet mit Hilfe von Solarzellen, die zu so genannten
Solarmodulen verbunden werden, in Photovoltaikanlagen statt. Der
erzeugte Gleichstrom wird mittels Wechselrichter in normalen
Wechselstrom umgeformt. Der kann entweder vor Ort
genutzt, oder
ins Stromnetz eingespeist werden.
Umweltbewusst ! Bei
der Erzeugung von Elektrizität aus Sonnenenergie entstehen keine
Abgase. So spart eine 1 qm Photovoltaikanlage ca. 100 kg CO2-Emissionen
im Jahr ein.
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Die Grundlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) Das
ursprüngliche EEG ist im April 2000 in Kraft getreten und wurde 2004
novelliert. Es regelt die Vergütung der Stromerzeugung aus
regenerativen Energien (z.B. Sonne, Wind, Wasser, etc.). Ziel des
Gesetzes ist die Förderung der Entwicklung dieser Branchen und die
langfristige Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei
der
Stromerzeugung. Für jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) erhält ein
Photovoltaikanlagenbetreiber eine Vergütung bei Inbetriebnahme der
Anlage im Jahr 2009 vom zuständigen Energieversorger laut nachfolgender
Tabelle. Diese Vergütung ist gesetzlich auf 20 Jahre zuzüglich
Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Seitenanfang
Einspeisevergütungen bei Inbetriebnahme 2009
Bei Dachanlagen (
Dies sind Anlagen, die ausschließlich an
oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind ) für
die ersten 30.000 kWh | 0,4301 € |
ab der 30.001 kWh | 0,4091
€ | ab der 100.001 kWh | 0,3958
€ | für Anlagen > 1.000 kWp | 0,33 € |
jeweils pro
eingespeistem Kilowatt und zzgl. MwSt. Bei Freiflächenanlagen
werden pro eingespeistem Kilowatt 0,3194 € vergütet. Seitenanfang |